24. November 2018

Teilerfolg für den Berg-am-Laimer Bezirksausschuss in Sachen Brauchtum. In München können Maibäume künftig von außerhalb ohne einen riesigen Wust an Genehmigungen in die Stadt transportiert werden. Man werde im Einzelfall Ausnahmen von der 15-km-Grenze zulassen, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, hat das Kreisverwaltungsreferat jetzt mitgeteilt. Der BA hatte sich im Mai auf Initiative von CSU und SPD offiziell über die erheblichen bürokratischen Hürden für den Maibaumverein Berg am Laim e.V. beklagt.

Eigentlich braucht ein Maibaumtransport innerhalb des Radius von 15 Kilometer weder eine Anmeldung noch eine Genehmigung, wenn er ordnungsgemäß von Polizei, Feuerwehr oder THW gesichert wird. Leider hilft diese Regelung in einer Großstadt wie München kaum. Hier sind in der Regel längere Strecken mit den Bäumen zurückzulegen. Der diesjährige Berg-am-Laimer Maibaum kam aus Aying-Peiß.

Außerhalb der 15-km-Grenze jedoch gilt der Maibaum offiziell als Langholztransport – mit den entsprechenden Auflagen. Dazu gehören ein TÜV-Gutachten für den Traktor und den Nachläufer, auf dem der Stamm liegt, eine Genehmigung von der für ganz Bayern zuständigen Regierung der Oberpfalz (!), dazu eine Ausnahmegenehmigung zum Transport samt Begleitschutz.
Das Innenministerium sieht keinen Grund, den 15-km-Umkreis auszuweiten. Es gehe draum, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht unnötig zu gefährden. Für die Großstadt München sei die Situation aber schon speziell. Der Rat an die Münchner Behörden: Sie sollten hier Einzelfall-Ausnahmen zulassen.

Der Maibaum gelangt an seinen diesjährigen Lagerplatz in Berg am Laim

Geärgert hatte man sich in Berg am Laim auch darüber, dass der Maibaum nicht im Behrpark oder am Grünen Markt gelagert und hergerichtet werden durfte. Beim Behrpark befürchtete der städtische Gartenbau Schäden an Wegen, Wiesen und Bäumen, zudem wegen der Absperrungen deutliche Einschränkung für Parkbesucher.

Fürs Kreisverwaltungsreferat war die Maibaum-Lagerung und –Herrichten im Zelt samt Bauwagen für die Bewachung, den Elektro- und Wasseranschlüssen, Toiletten und mehr am Grünen Markt und den angrenzenden Parkbuchten aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar.

Die vom BA beantragte Anpassung der städtischen Satzungen und Richtlinien, um Aufstellung und Lagerung von Maibäumen aus städtischen Flächen zu erleichtern, brauche man nicht, so das Kreisverwaltungsreferat. Denn man nutze bei Brauchtumsveranstaltungen schon sehr wohlwollend und mit besonderem Augenmaß alle Ermessungsspielräume im Sinne der Antragsteller.