Symbolfoto U-Bahn

5. April 2018

Vollkommen überflüssig finden’s die einen, dringend notwendig dagegen die anderen: Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) zeigt sich nicht überzeugt von der einstimmigen Forderung des Bezirksausschusses Berg am Laim vom Februar, die sogenannte „Bahnsteigkarte“ abzuschaffen.

Um Münchner U-Bahnsteige betreten zu dürfen, ist bis dato der Kauf einer Bahnsteigkarte für 40 Cent erforderlich. Ohne diese besteht die Gefahr, im Falle einer Sperrenkontrolle – also einer Fahrscheinkontrolle, bei der die Tickets an den Ausgängen der U-Bahnstation überprüft werden – als „Schwarzfahrer“ ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 € zu bezahlen. Dies gilt beispielsweise auch für das bloße Abholen von Personen vom U-Bahnsteig.

Der Bezirksausschuss hatte dies kritisiert: Denn wofür solle ein Zahlungsanspruch entstehen, wenn durch die MVG keine Beförderungsleistung erbracht werde? Die Erleichterung von Ticketkontrollen sei keine ausreichende Grundlage für die Beibehaltung der Bahnsteigkarte. Auch der Umsatz sei so gering, dass er keinesfalls als Argument für das 40 Cent-Ticket dienen könne. Auch in anderen Städten sei daher die Bahnsteigkarte bereits abgeschafft worden.

Anders sieht dies die MVG: So würden bei einem offenen Abfertigungssystem wie in München die Fahrausweiskontrollen entweder direkt in den Fahrzeugen oder beim Verlassen an der Bahnsteigsperre erfolgen. Angesichts der hohen Fahrgastzahlen und der eng getakteten Betriebsführung führe die MVG an zentralen Bahnhöfen regelmäßig Schwerpunktkontrollen im U-Bahnbereich an den Ausgängen in den Sperrengeschossen durch. Dort könne jedoch nicht unterschieden werden, ob es sich bei der kontrollierten Person um einen Fahrgast handelt, der ohne gültigen Fahrschein aus einem Verkehrsmittel ausgestiegen ist oder ob sich diese Person nur kurzfristig auf dem Bahnsteig aufgehalten hat, um z. B. einen Fahrgast zur S- oder U-Bahn zu begleiten.

Aus diesem Grund sei, so das Antwortschreiben, nach den Allgemeinen Beförderungsbedingungen im MVV beim Durchschreiten der Bahnsteigsperre eine gültige Fahrkarte oder eine Bahnsteigkarte erforderlich.

Wie häufig die genannten Sperrenkontrollen durchgeführt werden – auch dies hatte der Bezirksausschuss explizit von der MVG wissen wollen – geht aus dem nun vorliegenden Antwortschreiben nicht hervor. Auch auf das Argument, dass nahezu alle anderen deutschen Städte inzwischen die Bahnsteigkarte abgeschafft haben, wird nicht eingegangen.

Die Meinungsverschiedenheit zwischen Verkehrsbetrieben und Bezirksausschuss dürfte sich also fortsetzen. Fest steht damit aber, dass die Bahnsteigkarte zunächst wohl noch einige Zeit erhalten bleiben wird.