Berg-am-Laim-Straße

30. Oktober 2020

Auch wenn sich die Straßennamen alle paar Kilometer ändern, eigentlich sind Wasserburger Landstraße, Kreiller- und Berg-am-Laim-Straße eine große Straßenachse. Offizieller Name: B304. Eine Bundesstraße also und gemäß Verkehrsentwicklungsplan eine der zentralen Verkehrsachsen im Münchner Osten vom Landkreis Ebersberg bis in die Münchner Innenstadt bzw. dem Mittleren Ring.

Will man so eine regionale Hauptverkehrsstraße maßgeblich verändern – zum Beispiel eine Fahrspur in eine Radlstreifen umwandeln -, dann braucht man ein komplexes Planfeststellungsverfahren. Das zuständige Planungsreferat gibt offen zu, dass ihm dies derzeit zu aufwändig und zu personalintensiv ist.

Die SPD Berg am Laim hatte 2019 im Bezirksausschuss gegen die Stimmen der CSU den Antrag durchgesetzt, nach dem auf der Berg-am-Laim-Straße pro Fahrtrichtung aus den jeweils rechten Fahrstreifen eine Radspur gemacht werden sollte. „Zur Verbesserung von Gesundheit und Lebensqualität der Anwohner und der Verkehrssicherheit“, so die Begründung damals.

Im Rahmen der Umsetzung des Radentscheids und den zahlreichen Plänen für Radspuren in München hat die Stadt den Antrag nun wieder rausgekramt. Doch der Radentscheid bezog sich ausdrücklich auf Gemeindestraßen und zieht daher bei der Bundesstraße nicht, stellt das Planungsreferat nun klar. Zudem darf die Berg-am-Laim-Straße nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss im Gesamtzusammenhang gesehen werden. Schließlich hat sie eine zentrale Verteilerfunktion im Münchner Hauptstraßennetz.

Das Referat weist außerdem darauf hin, dass vom Wegfall einer Fahrspur der ÖPNV in der Kreiller- und Wasserburger Landstraße stark betroffen wäre. Dabei bestehe nach aktuellen Erhebungen in diesen Straßenabschnitten kein erhöhtes Radverkehrsaufkommen.

Die Empfehlung deshalb: Die Umgestaltung der B304 weiterhin zurückstellen.