Werksviertel

22. Juli 2020

Punkt, Punkt, Komma, Strich, setze ein Zeichen oder auch nicht! Die deutsche Kommasetzung kann immer mal wieder zu einer kleinen Herausforderung werden, sie lässt sich aber nicht umgehen. Das musste jetzt auch die Münchner Stadtverwaltung lernen.

Im Bebauungsplanbeschluss fürs Werksviertel ist nämlich ein Komma verrutscht. Und niemand hat’s bisher gemerkt! Die Folge: An den Hauptzufahrten und -zugängen für die Kerngebiete und Gewerbegebiete ist aktuell jeweils eine freistehende Werbeanlage bis zu einer Höhe von 35 Metern zulässig.

Erst jetzt, nach drei Jahren, ist man im Planungsreferat draufgekommen und ist entsprechend entsetzt. Schließlich wurde an anderer Stelle in dem Beschluss ausdrücklich festgelegt, dass sich die Werbeanlagen in Größe, Umfang, Form und Farbgebung ins Werksviertel bzw. Landschaft und Architektur einfügen müssen. Deshalb wollten die Planer eigentlich auch nur eine Höhe von 3,50 Metern zulassen.

Den Kommafehler möchte die Verwaltung nun verbessern. „Weil der in der Satzung enthaltene Tippfehler die planerische Intention ändert.“ Es braucht also eine offizielle Klarstellung. Heißt: Der Münchner Stadtrat muss den Bebauungsplan dahingehend formell abändern.

Der Bezirksausschuss Berg am Laim hat Änderung nun zur Kenntnis genommen. Wenn der Stadtrat der Korrektur zustimmt, schrumpfen die Werbeanlagen deutlich.