Gelbe Fahrräder

13. Februar 2018

Die 7000 gelben Leihfahrräder von Obike – allesamt übrigens ohne Gangschaltung – missfallen vielen Münchnern, weil sie gefühlt an jeder Ecke, entlang fast eines jeden Grünstreifens, stehen und liegen, in Gebüschen „entsorgt“ und teils wohl aus Ärger über Behinderungen sogar an Zäunen aufgehängt werden. Der Bezirksausschuss Sendling hatte als erstes Kommunalparlament bei der Stadt im vergangenen Sommer beantragt, die gelbe Flut einzudämmen. Auch das Bogenhauser Stadtteilgremium hat die Verwaltung aufgefordert, die „Bike-Sharing-Flut zu stoppen“. Haben die Anbieter eine Erlaubnis zum Abstellen der Leihräder erhalten? Wie wird das Angebot von der Stadt kontrolliert? Wie wird für ein kontrolliertes Angebot gesorgt? Das wollten die Lokalpolitiker wissen.

Jetzt reagierte die „Stabsstelle Radverkehr – Koordination der Bürgeranliegen zum Radverkehr“ auf die Initiative. Und zwar mit erstaunlichen Angaben, wobei die Ohnmacht der Verwaltung gegen den Radl-Wildwuchs deutlich wird:

„Schon seit Jahren verteilt die Deutsche Bahn ihre ‚Call a Bikes‘ auf Münchens Straßen. Seit Oktober 2015 unterstützen auch die Stadt und die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) diesen ‚Sharing‘-Gedanken mit dem eigenen Mietradsystem ‚MVG Rad‘. Das Angebot an Fahrrad-Vermietsystemen wurde im Sommer 2017 durch neue Anbieter aus dem Ausland ergänzt (derzeit Donkey aus Dänemark und Obike aus Singapur. Weitere interessierte Unternehmen haben ihre Konzepte der Verwaltung vorgestellt.“

Einleitend heißt es in der Rückmeldung: „München war die erste Stadt in Deutschland, in der große Anbieter aus dem Ausland expandierten. Die Anbieter schätzen hier wohl die gute Fahrradinfra­struktur, den geringen Vandalismus und nicht zuletzt die Begeisterung der Bürger für Radfahren.“

„Alle Anbieter operieren ähnlich wie Call a Bike als Free-Floater. Dabei werden keine festen Statio­nen installiert; die Räder werden stattdessen im öffentlichen Raum abgestellt. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich beim Abstellen von Mietfahrrädern nicht um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung, das Abstellen unterfällt dem Gemeingebrauch. Die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes durch derart abgestellte Mietfahrräder widerspricht nicht den Vorschriften über den Straßenverkehr. Insofern bedarf es auch keiner Genehmigung durch städtische Stellen, wenn ein Unternehmen sein Mietfahrradangebot in München starteten will. Verkehrsbehinderungen oder gar Gefährdungen müssen dabei jedoch ausgeschlossen sein.“

Der Tip dazu: „Obike können falsch abgestellte Räder oder Vandalismus gemeldet werden (Tel. 089 / 7080 994 2095 oder E-Mail service.de@o.bike). Räder, die nicht an Stellen abgestellt wurden, die den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung widersprechen, können – müssen aber nicht – von den Unternehmen beseitigt werden.“

„Gerade für das Abstellen von Mietfahrrädern durch Sharing-Anbieter sieht die Verwaltung aber Handlungsbedarf. Die Stadt ist deshalb in Kontakt mit anderen Kommunen und Institutionen, um verbindliche Vorgaben für ein geregeltes Abstellen von Mietfahrrädern festlegen zu können. Hierzu müssen aber gesetzliche Rahmenbedingungen auf Länder- oder Bundesebene angepasst werden Als Kommune ist es uns derzeit leider nicht möglich, eigene Regelungen zu erlassen. Die Situation kann also nicht kurzfristig angepasst werden, obwohl auch wir einige Vermietradangebote in einzelnen Teilbereichen gerne regulieren möchten. Dabei müssen wir auch berücksichtigen, dass diese gesetzlichen Rahmenbedingungen auch das stadteigene System MVG-Rad treffen würden. Ad-hoc-Maßnahmen sind deshalb riskant.“

Abschließend wird erklärt: „Obike wurde eindringlich und mit Nachdruck auf die Missstände und Problemlagen hingewiesen. Insbesondere wurde die negative Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und das massenhafte Abstellen von Rädern angesprochen.“ Schaut man sich in seiner Nachbar­schaft um, wird klar: geholfen hat’s nur wenig.