Bundesmonopolverwaltung

2. März 2018

Teile der ehemaligen Bundesmonopolverwaltung Branntwein an der Neumarkter Straße sind ein Baudenkmal. Über dieses Ergebnis der vom Bezirksausschuss selbst angestoßenen Prüfung durch das Landesamt für Denkmalpflege wurde das Gremium nun informiert.

Bundesmonopolverwaltung
Das Apparate-, Fabrikations- und Werkstattgebäude der Bundesmonopolverwaltung. Foto: Unser Berg am Laim

Als „turmartiger Hochbau in Betonbauweise mit abgerundeten Ecken und gläserner Vorhangfassade“ beschreibt das Denkmalamt das Apparate-, Fabrikations- und Werkstattgebäude der Bundesmonopolverwaltung, das nun zum Industriedenkmal wird. Entworfen wurde das 1973-1976 errichtete Gebäude von den Architekten Adolf und Helga Schnierle und stellt wohl den markantesten Teil des Geländes dar.

Die Bundesmonopolverwaltung hatte bis zur Abschaffung des Branntweinmonopols im Jahr 2014 eine lange Geschichte in Berg am Laim. Jahrzehntelang war hier hochprozentiger Alkohol produziert worden.

Ab 1900 gehörte das Grundstück zwischen der Neumarkter Straße und den Bahnschienen der Cognacfabrik Macholl, die mit ihren Qualitätsbranntweinen europaweite Bekanntheit erlangte. Den westlichen Teil des Firmengeländes erwarb wenige Jahre später die Süddeutsche Spirituszentrale als Standort für Produktions-, Büro- und Lagergebäude. Im Jahr 1924 ging sie in der Reichsmonopolverwaltung für Branntwein auf. 1951 fiel das Grundstück an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, die es um neue technische Anlagen ergänzte. So wurde 1961 ein Kühlturm gebaut, 1963 ein Heizhaus. In den 1970ern entstand dann das Gebäude, das nun unter Denkmalschutz gestellt werden soll. Nach dem Ende des Monopols wurden die Anlagen übergangsweise durch eine Privatgesellschaft genutzt, derzeit befinden sich auf dem Grundstück, das die Landeshauptstadt München vom Bund erwerben möchte, hauptsächlich Lagerräume.

Das Apparate-, Fabrikations- und Werkstattgebäude erhebt sich auf einer Grundfläche von etwa 35 x 11 Metern am begrünten Innenhof des Geländes. Es besteht aus einem mehr als 25 Meter hohen Fabrikationsturm und einem zweistöckigen Nebengebäude. Laut Landesamt besitzt das Gebäude „ein monumentales, auf Fernwirkung zielendes Erscheinungsbild, das sich aus dem kontrastierenden Wechsel großer, offener Glasfassaden und geschlossener Sichtbetonflächen ergibt.“ Das äußere Erscheinungsbild spiegle dabei die inneren Gebäudefunktionen wider. Die Farbgebung in Blau und Weiß betone die unterschiedliche Materialität, geschwungene Anschlüsse vermittle dabei zwischen beiden Oberflächen. Durch die Vorhangfassade aus Glas werde ein maximaler Einblick in das Gebäude und auf die Destillieranlage ermöglicht.

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Das Gebäude von den Gleisen aus gesehen. Foto: Unser Berg am Laim

Das Gebäude samt zweigeschossigem Anbau sei nicht nur ein anschauliches Beispiel für die gestalterischen Ansprüche der Architektur der 1970er Jahre, so das Amt, sondern weise auch mit seinem äußeren Erscheinungsbild künstlerische Bedeutung auf. Durch seine schieren Maße und sein signalhaftes Erscheinungsbild an den Gleisen entfalte es eine Fernwirkung und besitze dadurch auch städtebauliche Bedeutung.

All diese Aspekte haben nun dazu geführt, dass das Landesamt das Gebäude als Baudenkmal bewertet.

Für den Bezirksausschuss, der das Verfahren selbst angestoßen hatte, einerseits eine erfreuliche Nachricht – die andererseits aber auch mit Fragen verbunden ist. Wie kann dieses Gebäude künftig genutzt werden? Auf welche Aspekte bezieht sich der Denkmalschutz genau, was hat dies für Auswirkungen in Bezug auf die Pläne, auf dem Gelände eine städtische Berufsschule zu errichten und soziale Einrichtungen unterzubringen? Diese und weitere Fragen möchte das Gremium im nächsten Schritt klären.