27. Oktober 2021
Eine noch dichtere Bebauung würde die Truderinger Straße überfordern. Der Bebauungsplan 2127 sieht nach Ansicht der CSU-Fraktion schon jetzt „eine Nutzungsdichte vor, für die die vorhandene soziale und verkehrliche Infrastruktur nicht geeignet ist. Eine weitere Steigerung der Dichte über Sonderbefreiungen ist somit vor Ort nicht verträglich“, so Planungssprecher und Stadtrat Fabian Ewald (CSU).
Daher hatte die CSU beantragt, von Sonderbefreiungen für dieses Gebiet abzusehen. Sonderbefreiungen gemäß § 31 Abs. 3 BauGB sind neu im Bau-Gesetzbuch für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt. Das Ziel ist, mehr Wohnraum zu schaffen, indem eine noch höhere Dichte ermöglicht wird als im Bebauungsplan festgesetzt.
Diesem Antrag ist der Bezirksausschuss gefolgt. Das Stadtviertelparlament hat das Planungsreferat aufgefordert, von der Anwendung der Sonderbefreiung im Bereich des Bebauungsplans 2127 Truderinger Straße „ausnahmslos abzusehen“.
BA fordert Mitspracherecht bei städtischen Leitlinien für Sonderbefreiungen
Außerdem fordert der Bezirksausschuss ein Mitspracherecht bei der Ausarbeitung der städtischen Leitlinien für die Anwendung von Sonderbefreiungen. Denn der Bezirksausschuss sieht die Gefahr, dass dadurch Bebauungspläne, die vom Stadtrat unter Beteiligung der Bezirksausschüsse und der Bürger vor Ort beschlossen wurden, auf dem Verwaltungsweg „ad absurdum geführt werden“. Dies hätte „verheerende Auswirkungen auf den Wert der Beteiligung der Bezirksausschüsse und der Bürger“, so die Antragsbegründung der CSU-Fraktion. Bis die Leitlinien dafür vorliegen, soll die Verwaltung daher von dieser Befreiungsmöglichkeit grundsätzlich keinen Gebrauch machen.