Bäume

29. Oktober 2021

Im Februar hatte der Bezirksausschuss auf Antrag der Grünen-Fraktion ein Baumersatzkonzept für Berg am Laim gefordert.Das Planungsreferat der Stadt München hat dem Bezirksausschuss nun Antworten auf die geforderten Auskünfte und zu den Verbesserungsvorschlägen für das zukünftige Verfahren bei Baumfällungen und Ersatzpflanzungen gegeben. Auch wenn die meisten Vorschläge aus dem Gremium nicht umgesetzt werden, soll immerhin für Nachpflanzungen in Zukunft die Frist verkürzt werden.

Diese Antworten hat der Bezirksausschuss auf seine Fragen bekommen:

BA-Frage: Wie viele Bäume sind in den letzten 10 Jahren in Berg am Laim verloren gegangen?

Antwort Referat: Wir bitten um Verständnis, dass auf Basis der uns vorliegenden statistischen Daten eine Auswertung nur für die Jahre 2013 – 2020 erfolgen konnte. In diesem Zeitraum wurden im 14. Stadtbezirk insgesamt weniger als 799 Bäume im Rahmen von Einzelfällungsanträgen genehmigt, weitere 745 wurden im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren bewilligt.

BA-Frage: Wie hoch sind die Kautionen beim Baumfällungen und wie werden diese verwendet?

Antwort Referat: Kautionszahlungen, also Sicherheitsleistungen, können im Einzelfall für die Herstellung besonders aufwändiger Baumschutzmaßnahmen oder Freiflächengestaltungen im Rahmen von Baugenehmigungen gefordert werden. Diese Gelder werden nach Umsetzung der Maßnahmen an den Antragssteller wieder ausgezahlt. (…) Die genaue Höhe der geforderten Sicherheitsleistungen ist jedoch nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelbar, da hierfür alle Baugenehmigungen manuell ausgelesen werden müssten. Eine automatisierte Auswertung ist nicht möglich.

Damit Berg am Laim zukünftig wieder mehr Bäume bekommt, hatte der Bezirksausschuss auch schon mehrere Verbesserungsvorschläge für das Verfahren, diese hat die Verwaltung nun bewertet:

1. BA-Vorschlag: Baumersatz soll nach Baum-Volumen statt Anzahl erfolgen.

Antwort Referat: Mehrfache Ersatzpflanzungen pro Fällung können gemäß der Baumschutzverordnung nur in den Fällen gefordert werden, wo ökologisch besonders wertvolle Bäume zur Fällung frei gegeben werden. (…) Diese Regelung findet jedoch hauptsächlich bei durch Neubaumaßnahmen bedingten Fällungen Anwendung, darüber hinaus gibt es in der Regel keinen Grund dominante und vitale Bäume zur Fällung freizugeben. Ein Ausgleich des verloren gegangenen Grünvolumens ist nicht möglich.

2. BA-Vorschlag: Ersatzpflanzungen bzw. Finanzierung von Ersatzpflanzungen an anderen Stellen im Stadtbezirk, falls am Fällungsort aufgrund der Baumaßnahmen keine oder nicht ausreichend Nachpflanzungen möglich sind.

Antwort Referat: Ersatzpflanzungen können jedoch aus rechtlichen Gründen lediglich gegen den Grundstückseigentümer bzw. Antragsteller festgesetzt werden. (…) Es werden jedoch die unter Umständen festgesetzten Ausgleichszahlungen für die Begrünung öffentlicher Flächen an anderer Stelle durch das Baureferat Gartenbau verwendet. Sofern sich (an anderen Standorten) private Grundstückseigentümer bereit erklären, eine freiwillige Begrünung vorzunehmen, soll dies künftig im Rahmen der Initiative „Pro Baum“ gefördert werden.

3. BA-Vorschlag: Erhöhung der Ausgleichszahlungen für gefällte Bäume von 750 € auf 5.000 € für Unternehmen und eine Verdopplung auf 1.500 € für Privatpersonen.

Antwort Referat: Die Ausgleichszahlungen betragen in der Landeshauptstadt München 750 € pro Baum. Die Gelder, die in einen stadtweiten, nicht nach Stadtbezirken aufgeschlüsselten Topf fließen, werden vom Baureferat für die Begrünung öffentlicher Flächen verwendet werden. Da jedoch weitaus weniger Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen, als mit den aufgelaufenen Geldern begrünt werden können, scheitern Pflanzungen im öffentlichen Raum in den jeweils von den Fällungen betroffenen Stadtvierteln nicht an der Finanzierbarkeit, sondern mangels geeigneter Standorte an der Realisierbarkeit der Pflanzungen.

4. BA-Vorschlag: Ersatzpflanzungen sollen möglichst binnen sechs Monaten erfolgen. Ausnahme: Fällt der Zeitraum in eine Jahreszeit, die für Nachpflanzungen ungeeignet ist, soll die Nachpflanzung spätestens nach 12 Monaten erfolgen.

Antwort Referat: Der Vorschlag wird gern aufgegriffen. Eine Fristverkürzung ist auch aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde ein probates Mittel, um den entstehenden Grünverlust schneller ausgleichen zu können ohne die Antragstellenden dadurch über Gebühr zu belasten.